Die NIS-2-Richtlinie der EU verändert die Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich ihrer IT-Sicherheit grundlegend. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht sind seit Inkrafttreten am 06.12.2025 viele Unternehmen betroffen, die bestimmte Risikomanagement-Maßnahmen, verbindliche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und Registrierungspflichten einzuhalten haben. Zudem wird die Geschäftsleitung direkt in die Verantwortung genommen, falls die Anforderungen des Gesetzes nicht eingehalten werden.
Seit dem 06. Dezember 2025 gilt das neue BSIG. Es ist das Herzstück der deutschen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Mit dem neuen Gesetz kommen auf viele Unternehmen Pflichten zu, insbesondere im Bereich Risikomanagement. Zudem müssen Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen und bestimmte Informationspflichten erfüllt werden.
Alle nötigen Informationen erhalten Sie bei dieser 90-minütigen Online-Veranstaltung, die wir als Landkreis Neumarkt kostenfrei anbieten. Sie führt systematisch durch die gesetzlichen Anforderungen des neuen BSIG. Außerdem erfahren Sie, wo sich Unternehmen Unterstützung holen können.
Wichtigste Punkte der Veranstaltung werden sein: